Baulandmobilisierungsgesetz

Dies Gesetz ist vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen worden und in Kraft getreten. Es ist für Kiel hochinteressant, weil es die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte

  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots

  • die Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln
  • Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich und
  • die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau vorsieht.

Das Baulandmobilisierungsgesetz gilt für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das ist der Fall, wenn

  • die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt

  • die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt
  • die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass der erforderliche Wohnraum geschaffen wird
    geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht

Außer der wachsenden Bevölkerung treffen diese Punkte auf Kiel zu. Wo ist der Haken? Die Bundesländer werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt fest zu legen. Kiel kann also nicht von allein tätig werden, vorher ist das Land Schleswig-Holstein am Zuge.
Unsere Aufgabe wird es sein, die Kommunalpolitik aufzufordern, sich bei der Landesregierung dafür zu verwenden, dass Kiel als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt festgelegt wird.
Es macht wenig Sinn zu diskutieren, ob das Gesetz eher gut oder eher schlecht ist, das Gesetz gilt und wir sollten das Beste für Kiel und die MieterInnen daraus machen. Der Gesetzgeber begründet die vorgesehenen Einschränkungen des Eigentums mit dem „Wohl der Allgemeinheit“.
Noch der Hinweis, die Immobilienwirtschaft findet das Gesetz schlecht, es ist ein Schlag gegen die Eigentumswünsche der Bevölkerung. Der Mieterverein bemängelt die Zuständigkeit der Bundesländer.

Lutz Oschmann, Juni 2021

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