Sehr geehrte Ratsmitglieder der Landeshauptstadt Kiel,
die Notwendigkeit, sich auf Verkaufsverhandlungen zu Holtenau Ost mit der Bundesmarine einlassen zu müssen, wird in der Regel mit zwei zentralen Argumenten begründet:
1. Es wird behauptet, aufgrund der allgemeinen Bedrohungslage sei die Bundesmarine auf dieses Gelände angewiesen,
und zu dem Standort Holtenau Ost gäbe es keine Alternative.
2. Falls die Stadt Kiel einem Verkauf nicht zustimmen würde, könnte der Bund das Gelände
Holtenau Ost nach dem Landesbeschaffungsgesetz auch enteignen.
1. Die allgemeine Bedrohungslage und der Standort Holtenau Ost für die Bundesmarine
Militärstrategisch wird die Ostsee besonders nach dem Eintritt Schwedens und Finnlands in die NATO auch von Militärexperten als „NATO-See“ beschrieben. Der russische Marinestützpunkt Kaliningrad ist durch 8 NATO- Staaten eingekreist. Die Marine dieser Staaten ist den russischen mit Überwasserschiffen, U-Booten und Luftaufklärern weit überlegen. Das lässt sich mit einen Faktencheck im Netz leicht überprüfen.
Allein vor diesem Hintergrund stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der „Aufwuchs“ des Seebataillons in
Holtenau Ost für die Verteidigungsfähigkeit der NATO überhaupt essentiell ist.
Dazu gibt es unseres Wissens auch keine von der Bundesmarine unabhängige Expertise.
Auch wenn man der Logik der Marine folgt, ist die Behauptung, dass der Standort Holtenau Ost für das
Seebataillon (SeeBtl.) alternativlos sei, fraglich.
In allen konzeptionellen Dokumenten zur strategischen Neuausrichtung der Marine, wie z.B in der Publikation „Kurs der Marine“ vom April 2025 wird zwar die Notwendigkeit betont, dass die Marineinfrantrie, also das SeeBtl., land- und seebeweglicher werden muss und zum maritimen Jagdkampf zu ertüchtigen sei. Daraus werden dann aber lediglich Forderungen nach einer veränderten Ausrüstung sowie nach neuen Taktiken abgeleitet.
Ein personeller Aufwuchs oder gar eine Verlegung des SeeBtl. wird in den Konzeptionspapieren nicht gefordert.
Selbst wenn aus Sicht der Marine ein neuer Standort für das SeeBtl. notwendig wäre, stellt sich die Frage, warum das Gelände Holtenau Ost alternativlos ist. Warum käme beispielsweise nicht auch der Marinestützpunkt „Hohe Düne“ in Warnemünde infrage?
In der „Hohen Düne“ war die 4. Flotte der Volksmarine 1990 mit 23 Kriegsschiffen und einigen Hilfsschiffen stationiert. Heute liegen dort 5 Korvetten und 5 weitere Einheiten sind geplant.
Außerdem verfügt der Stützpunkt für mögliche neue Bauvorhaben noch über sehr große Freiflächen zu Lande und auf dem Wasser.
2. Enteignungsverfahren
Eine Enteignung nach dem Landesbeschaffungsgesetz von 1957 ist nur dann zulässig, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert und der Zweck nicht anders erreicht werden kann.
Dabei geht es also um eine Güterabwägung, bei der folgende Fragen zu beantworten sind:
– Wie essentiell ist das Vorhaben der Bundesmarine für die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr?
– Welche Probleme ergeben sich, falls das SeeBtl. nicht verlegt werden kann?
– Warum kommen andere Standorte wie z.B. die „Hohe Düne“ in Warnemünde nicht infrage?
– In welchem Verhältnis steht der Bedarf der Bundesmarine an dem MFG 5 Gelände zu den
Interessen der Stadt an einem neuen Stadtteil mit einem hohen Anteil an bezahlbaren Wohnungen?
Ein solches Verfahren hat es mit dieser Bedeutung und diesem Umfang bisher weder landes- noch bundesweit gegeben.
Da bei einem Enteignungsbeschluss der Rechtsweg möglich ist, würde es sich zeitlich sehr lang hinziehen.
Das wäre sicher auch nicht im Interesse der Bundesmarine, zumal es auch dann zu Entschädigungsansprüchen der Stadt
Kiel käme.
Vor diesem Hintergrund ist ein Verkauf von Holtenau Ost an die Bundesmarine nicht zu vertreten.
Daher fordern wir Sie auf, einem Verkauf nicht zuzustimmen.
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum/Kiel
