Das Land Schleswig-Holstein hat ein unabhängiges Gutachten zur Prognose des benötigten Wohnraumes veröffentlicht. Darin heißt es:
„Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wird jedoch ein hoher zukünftiger Bedarf an gefördertem Wohnraum prognostiziert, der weit über den Ersatz von auslaufenden Bindungen hinausgeht.“
So die Analyse des Gutachtens. Und weiter heißt es zu den jetzt notwendigen Maßnahmen:
„Der sozialen Wohnraumförderung kommt in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte eine besondere Bedeutung zu. Der geförderte Wohnungsbau muss daher weiter durch die Akteure im Land Schleswig-Holstein intensiviert werden und durch Maßnahmen des Bundes im Bereich der Subjektförderung (Wohngeld) ergänzt werden. Durch die derzeitigen Marktbedingungen steht die Attraktivität der Wohnraumförderung stark unter Druck. Mögliche Nachsteuerungen müssen ergriffen werden. Darüber hinaus bedarf es jedoch auch einer konsequenten Anwendung der Förderung in den Kommunen. Ziel der Wohnraumförderung muss es sein, dem Abschmelzprozess der geförderten Wohnungen entgegen zu wirken. Aus diesem Grunde wird angestrebt, jährlich mindestens 1.600 Wohneinheiten neu zu binden. Zu diesem Zwecke bedarf es einerseits der konsequenten Fortsetzung der Förderung von Neubau. Darüber hinaus muss jedoch ebenfalls angestrebt werden, auslaufende Bindungen zu verlängern oder anderweitig Bestandswohnungen in die Mietpreisbindung zu bringen. Dem (preiswerten) Wohnungsbestand kommt eine besondere Bedeutung zu.
Neben dem schwerpunktmäßigen Ziel der Verbesserung der Versorgungslage für diejenigen Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, darf auch das Förderziel der Stabilisierung von problembehafteten Quartieren nicht aus dem Blick verloren werden. Gerade in Zeiten hohen Nachfragedrucks müssen stadtentwicklungs- und sozialstrukturelle Ziele intensiv weiter verfolgt werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele bedarf es insbesondere der kooperativen Entwicklung von Maßnahmen und Strategien auf lokaler Ebene. Die Wohnraumförderung strebt daher an, den bisherigen Weg des intensiven Informationsaustauschs zwischen den Akteursgruppen fortzusetzen.“
(Gutachten zur Wohnungsmarktprognose Schleswig-Holstein 2030, Seite 25f)
Das Gutachten (Kurzfassung) als .pdf: