Bündnis trifft Geschäftsführer der KiWoG

Treffen mit dem Geschäftsführer der KiWoG, Herrn Reutershan.

Wir haben Herrn Reutershan eingeladen, um ihn kennen zu lernen und um etwas über den derzeitigen Stand der KiWoG zu erfahren.

Herr Reutershan ist Architekt und hat in Wiesbaden bei einer kommunalen Wohnungsgesellschaft gearbeitet. Nach seiner langen Berufstätigkeit dort hat ihn die Bewerbung für die Stelle der Geschäftsführung der KiWoG vor allem deswegen gereizt, weil sie für ihn mit einem größeren Gestaltungsspielraum verbunden ist.

Kurze Darstellung des Bündnisses

Andreas Meyer stellte Herrn Reuterhan kurz das Bündnis und dessen Einschätzung zu der Entwicklung und dem politischen Rahmen der KiWoG vor.

Das Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum besteht jetzt seit annähernd vier Jahren.
Es versteht sich als politische Lobby für Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Inzwischen wird das Bündnis von über 20 Organisationen und vielen Einzelpersonen getragen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit besteht bisher darin, sich mit Missständen auf dem privaten Wohnungsmarkt (Vonovia) und einer städtischen Wohnungspolitik auseinanderzusetzen, die bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau bisher völlig vernachlässigt hat. Dazu dienten Mieterversammlungen, Demonstrationen, Presseerklärungen und zahlreiche Fragen in der Ratsversammlung.
Aus der Sicht des Bündnisses ist der Aufbau einer kommunalen Wohnungsgesellschaft sehr spät erfolgt und in der Zielsetzung völlig unzureichend.
Während sich die KiWoG vor allem auf eine Art Notversorgung für wohnungslose Menschen beschränkt und als Endziel einen Bestand von 4.000 Wohnungen vorsieht, hält das Bündnis einen Bestand von mindestens 15.000 bezahlbaren Wohnungen für nötig, um durch diese Menge auch ein relevanter Player auf dem Wohnungsmarkt zu werden. Doch das soll vermutlich gerade verhindert werden, um nicht mit großen Wohnungsgesellschaften und Haus&Grund in Konkurrenz zu treten..

Derzeitiger Stand der KiWoG

Die KiWoG ist eine GmbH & Co. KG mit Sitz am Fleethörn 25 in Kiel. Sie ging Anfang Juli 2020 an den Start. Die KiWoG ist dem Wohnungsdezernat der Stadt Kiel angegliedert. Der Vorsitzende im Aufsichtsrat ist Wohnungsdezernent Stöcken.
Zurzeit hat die KiWoG vier Mitarbeiter*innen: neben der Geschäftsführung eine Mitarbeiterin für das Immobilienmanagement, einen Mitarbeiter für das Rechnungswesen und eine Mitarbeiterin für organisatorische Abläufe (Assistenz).
Für den Betrieb der KiWoG steht ein Jahresetat von 1 Million Euro zur Verfügung.
Bau oder Kauf von Wohnungen werden über Fördermittel des Landes (IBSH), des Bundes und/oder Kreditaufnahme der KiWoG finanziert.
Der Geschäftsbereich der KiWoG umfasst neben Bau und Kauf von Wohnungen auch die Wohnungsverwaltung.
Der KiWoG sollen neben städtischen Grundstücken, die bebaut werden können, die bereits bestehenden 129 Wohnungen aus städtischem Besitz übertragen werden. Zusätzlich im Bau befinden sich 100 Wohnungen auf Marthas Insel, die die Stadt von der BIG kaufen wird. 50 davon entfallen auf den 1. Förderweg (Sozialwohnungen) und 50 auf den 2.Förderweg.
Diesem Bestand stehen 3.800 Personen mit akutem Wohnungsbedarf gegenüber (Wohnungslose, Obdachlose, Geflüchtete). Davon werden allein über 2.000 für Wohnungsnotfälle benötigt.

Das Ziel der KiWoG

Zunächst ist in den kommenden 10 Jahren ein Wohnungsbestand von 1.000 Wohnungen für wohnungslose Menschen oder für Mieter*innen mit einem Anspruch auf Sozialwohnungen (1. Förderweg ) geplant.
Der Aufbau des angestrebten Bestands soll darüber hinaus durch den Neubau und den Kauf von Wohnungen erfolgen. Dabei wird auch an Wohnungen von Genossenschaften oder Wohnungsgesellschaften gedacht, die aus der sozialen Bindung fallen, um dadurch den Mietpreis für Sozialwohnungen zu erhalten (derzeit maximal 5,95 € pro qm ) bzw. Bindungen zu verlängern.
Die Zuteilung der Wohnungen der KiWoG erfolgt über das Amt für Wohnen und hat einen Wohnberechtigungsschein zur Voraussetzung. Auf dieser Basis erfolgt letztlich die Entscheidung durch die KiWoG (Mietvertrag).

Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes (IBSH)

Auf die Fördermittel des Landes in Höhe von 75 Millionen Euro konnte bisher seitens der KiWoG nicht zurückgegriffen werden, weil dafür noch keine passenden Projekte entwickelt wurden und die KiWoG zunächst mit ihrem organisatorischen Aufbau beschäftigt ist. In Zukunft werden von der KiWoG bei Projektentwicklungen Fördermittel des Landes und des Bundes in Anspruch genommen.

Nutzung von Vorkaufsrechten

Das Vorkaufsrecht des Stadt Kiel wurde in der Zeit vom 01.07.2019 bis 31.05.2020 in 962 geprüften Fällen nur viermal genutzt, u.a. für verkehrliche und eigene Zwecke. Die anderen Objekte waren für bezahlbare Wohnungen ungeeignet und nur gewerblich nutzbar. Die KiWoG ist im Verteiler für die Prüfung des Vorkaufsrechts und schaut sich die Angebote an.

Mieter*innenräte und ökologischer Wohnungsbau

Mieter*innenräte mit verbindlichen Einflussmöglichkeiten auf die Wohnraumgestaltung wird es bei der KiWoG nicht geben. Ökologische Aspekte beim Wohnungsbau werden berücksichtigt, sind aber auch von einer Preisgestaltung abhängig, die Mieten für den sozialen Wohnungsbau zulassen.

Sozialer Wohnungsbau auf dem MfG-5 Gelände

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist nicht absehbar, ob und in welchem Ausmaß die KiWoG auf diesem Gelände soziale Wohnungen bauen wird. Die Kaufverhandlungen zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu der Konversionsfläche MfG-5 stehen erst kurz vor dem Abschluss. Daher ist eine Bebauungsplanung für künftige Investoren noch in weiter Ferne.
Zusätzlich zu dem MfG-5Gelände befindet sich das Gelände der BIMA südlich der Verkehrslandebahn in der Planung (Flughafen Süd). Auf der Fläche sollen 200 – 400 Wohnungen entstehen. Auch hier ist bisher noch offen, wer die Wohnungen mit welchen Vorgaben baut.

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