Erklärung des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum

Wohnen ist ein Grund- und Menschenrecht. Bezahlbarer Wohnraum ist Voraussetzung, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die freie Wahl des Wohnortes (Art. 11, Abs.1) auch tatsächlich zu haben. In einer offenen Gesellschaft ist individuell entsprechender und bezahlbarer Wohnraum die Voraussetzung für die Umsetzung individueller Freiheit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Unsere Forderungen an die Politik!

Die Forderungen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum richten sich an die verschiedenen politischen Ebenen. Um nachhaltig für alle leistbaren Wohnraum zu schaffen muss an Stellschrauben auf kommunaler auf Landes- und auf Bundesebene gedreht werden. Eine Grundvoraussetzung dafür ist dem freien Markt Instrumente entgegenzusetzen, die diesen einschränken. Wir sehen das Recht auf eine leistbare Wohnung als Grundrecht an. Mit Wohnraum darf nicht spekuliert werden.

Auf kommunaler Ebene wird es nötig sein öffentlichen und nachhaltigen Wohnungsbau zu forcieren. Wenn die öffentliche Hand Eigentümer von Wohnungen ist, kann diese am ehesten über die Höhe der Miete entscheiden wie über die Frage, wer den verfügbaren Wohnraum bezieht. So kann sichergestellt werden, dass nicht allein die Größe des Geldbeutels darüber entscheidet, wer Wohnungen mieten darf. Auch Diskriminierungen z.B. gegenüber Empfänger_innen von Transferleistungen oder Geflüchteten kann so am effektivsten entgegengewirkt werden. Aber auch die Landesebene ist hier gefordert. Beim Bau von Studierendenwohnheimen durch das Studentenwerk oder von Auszubildendenwohnheimen ist es ebenso gefordert wie bei der finanziellen Unterstützung von klammen Kommunen, wenn diese eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft gründen wollen. Wir fordern öffentliches Bauland an öffentlichen Wohnungsbau zu binden. Den Ausverkauf von öffentlichem Bauland an Private lehnen wir ab.

Um den Mietenanstieg zu begrenzen sollen Kappungsgrenzenverordnungen eingeführt werden, die den Mietenanstieg zumindest begrenzen. Die Mietpreisbremse muss vom Bundesgesetzgeber nachgebessert werden. Bisher wird bei 85% der bundesweiten Neuvermietungen die Mietpreisbremse schlicht ignoriert. Mindestens eine Pflicht der Vermieter_innen den Mietpreis des Vormieters offenzulegen, muss gesetzlich verankert werden. Zudem bedarf es wirksamer Sanktionen, wenn gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Bisher bleibt dies völlig ohne Konsequenzen. Sie muss außerdem flächendeckend ohne Ausnahme angewendet werden.

Der Verlust von Wohnraum muss erschwert werden. Zwangsräumungen, die Obdachlosigkeit zur Folge haben, müssen verboten werden. Dafür bedarf es entsprechender Regelungen im bundesweiten Mietrecht.

Um Spekulationen mit Wohnraum entgegenzuwirken muss es eine Leerstandssanktionierung geben. Wer benötigten Wohnraum schlicht leer stehen lässt, muss in letzter Konsequenz enteignet werden. Entsprechende Satzungen könnten die Kommunen schon jetzt erlassen. Kommunen sollten außerdem einen kommunalen Leerstandsmelder einrichten, wo leerstehender Wohnraum von Einwohner_innen gemeldet werden kann.

Sozial geförderter Wohnraum wird immer mehr zur Mangelware. In Kiel fehlen momentan mindestens 14.000 Wohnungen um den Bedarf der Anspruchsberechtigten abdecken zu können. Daher muss eine Quote für sozial geförderten Wohnraum bedarfsgerecht angesetzt werden. Diese muss auch auf privaten Flächen Anwendung finden. Außerdem ist der Bau von Ein-Familienhäusern in Gebieten, wo Wohnraummangel herrscht, so weit wie möglich einzuschränken. Die verfügbaren Flächen dürfen nicht verschwendet, sondern müssen mit Mehrfamilienhäusern effektiv genutzt werden. Die Vorgaben der Baugesetze und Baupläne müssen so geändert werden, dass höher gebaut werden darf, als es bisher der Fall ist.

Soziale Gruppen[1], die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben eine Wohnung zu finden, dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Außerdem wollen wir erreichen, dass sozialräumlicher Polarisierung entgegengewirkt wird. Wir fordern dazu auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen Belegungsbindungen durchzusetzen. So wollen wir der Wohlstandsghettobildung entgegenwirken.

Die Mietobergrenzen für ALG II Bezieher_innen müssen auf ein realistisches Niveau angehoben werden. Wenn in einer Region kein Wohnraum im entsprechenden Satz verfügbar ist, darf es keine Zwangsumzüge geben und der volle Mietsatz muss übernommen werden.

Wir lehnen Sondergesetzgebungen auf Grund der Herkunft ab. Es darf keine Wohnverpflichtungen für Geflüchtete geben. Alle Menschen müssen gleichbehandelt werden.

Um Inklusion zu verwirklichen bedarf es mehr an barrierefreiem Wohnraum. Außerdem wird die Anbindung von Wohnquartieren an den öffentlichen Nahverkehr immer wichtiger. Wir setzen uns daher für einen bezahlbaren und gut ausgebauten ÖPNV ein, damit auch in Randlagen die Wohnqualität gegeben ist.

Studentischer Wohnraum wird in Kiel immer knapper. Gleichzeitig kommt eine im Bundesdurchschnitt erschreckend schlechte Unterbringungsquote für Studierendenwohnheime in Schleswig-Holstein mit 6,8% hinzu. Somit kann auch das Studierendenwerk die Studierenden bei der Wohnungssuche kaum entlasten, wenn nicht mehr Studierendenwohnheime geschaffen werden. Die angespannte Wohnungssituation in Kombination mit steigenden Studierendenzahlen führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Mieten am privaten Wohnungsmarkt. Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen sind kaum zu erschwinglichen Mieten am Kieler Markt zu finden. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kostet durchschnittlich 349 Euro[2]. Die BAföG-Wohnkostenpauschale beträgt im Vergleich dazu aktuell 250 € monatlich. Der aktuellen DSW-Sozialerhebung zufolge werden die geringen Budgets der Studierenden am stärksten durch die monatlichen Mietzahlungen belastet.

 

 

Weiterführende Links und Quellen:

[1] Diese sind zum Beispiel: Renter_innen, Alleinerziehende, Menschen die geflüchtet sind oder einen anderen Migrationshintergrund haben, Studierende, Auszubildende, Geringverdienende, Menschen mit Behinderungen, Leistungsempfangende.

[2] ausführlich siehe: https://www.stupa.uni-kiel.de/de/Beschlüsse.html?file=files/AStAMisc/Studierendenparlament/ Beschluesse/2016_11_12_Forderung%20fuer%20mehr%20studentischen%20Wohnraum%20in%20Kiel.pdf