Wohnungs-Fragen an die Stadt Kiel

Die zur Sitzung der Ratsversammlungamg 13.12.2018 gestellte Einwohneranfrage beantwortet Stadträtin Grondke wie folgt:

Frage 1: Auf dem Symposium des Interessenverbandes Wohnprojekte Schleswig-Holstein e.V. u.a. zum Thema „Gemeinschaftliches Wohnen zu bezahlbaren Mieten“ am 03.11.2018 sprach Herr Stöcken davon, dass 4 städtische Grundstücke für Wohnprojekte zur Verfügung stünden und dass eine Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen bzw. Wohnprojekte zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein geschaffen werden soll. Welche Grundstücke sind das und wie konkret ist die Planung?

Antwort: Die Anfragen aus der Bevölkerung nach besonderen Wohnformen nehmen zu. Daher werden die unterschiedlichen Wünsche und Anforderungen aufgegriffen und unterschiedliche Akteure zusammengebracht. Dies ist im Anscharpark und am Probsteier Platz bereits gelungen. Wohnprojekte sind dort entstanden bzw. in der Umsetzung. Derzeit werden Gespräche für ein Wohnprojekt an der Hörn und in der Johannesstr. (ehemalige Schwimmhalle Gaarden) geführt. Für die städtische Fläche am Geldbeutel wurde durch die Verwaltung ein Konzept ent-wickelt, welches neben der Unterbringung einer fünf-gruppigen Kindertagesstätte ebenfalls eine Wohnbebauung ermöglicht.In der Boltenhagener Str. besteht bereits ein Wohnprojekt für Studenten mit und ohne körperliche Beeinträchtigung.Die Förderung einer Beratungsstelle für Wohnprojekte wird derzeit gemeinsam mit dem Land erörtert. Ein Ergebnis ist noch nicht greifbar.

Frage 2: Hat die Stadt Kiel in den letzten 2 Jahren von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht oder anderweitig Wohnraum gekauft?, und wenn ja, wie viele Objekte in welchem Stadtteil mit wie vielen Wohnungen und zu welchem Preis?

Antwort: Die Stadt hat in den letzten zwei Jahren keinen Gebrauch von Ihrem Vorkaufsrecht in Bezug auf Wohnobjekte gemacht. Die Ausübung wird bei jedem Verkauf, bei dem ein grundbuchliches Vorkaufsrecht eingetragen ist, umfassend geprüft. Bei Mehrfamilienhäusern, die veräußert werden, handelt es sich zumeist um voll vermietete Objekte. Insofern würde durch einen Ankauf von der Stadt kein neuer Wohnraum geschaffen. Eine Kündigung bestehender Mietverträge nach Erwerb durch die Stadt kommt nicht in Betracht.

Aktuell befindet sich die Verwaltung in Ankaufverhandlungen über Gebäude auf dem Areal „Marthas Insel“ mit rund 100 Wohneinheiten. Die Wohnungen sollen hierbei zu gleichen Teilen im 1. Förderweg und 2. Förderweg über zinssubventi-onierte Darlehen und Zuschüsse im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes finanziert werden, um diese an Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu vermieten (siehe hierzu Drs.-Nr. 1080/2018).Ergänzend ist die Stadt Kiel in Verhandlungen über den Ankauf von Bundesflächen, um auf diesen eigene Wohnbauprojekte zu realisieren.

Frage 3: Warum hat die Stadt ihre Grundstücke in der Holtenauer Str. 256, in der Ernestinenstr. 42, in der Droysenstr/Waitzstr., im Torfmohrkamp, im Steenbeker Weg verkauft bzw. plant sie dies statt diese in die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft einzubringen oder wenigstens als Erbbaurecht zu vergeben?

Antwort: Holtenauer Straße 256: DasGrundstück ist nicht verkauft worden. Der Verkauf war beabsichtigt, da in einer gemeinsamen Bebauung mit den bereits im Eigentum des Kaufinteressen-ten befindlichen Nachbarflächen eine bessere Ausnutzung des städtischen Grundstücks gesehen wurde. Derzeit wird geprüft, ob die Fläche alleine von der Stadt oder in einem gemeinsamen Projekt mit dem Eigentümer der Nachbarflä-chen bebaut werden kann.Ernestinenstraße 42: Hier wird im Wesentlichen eine Kita gebaut. Lediglich im vorderen Grundstücks-teil entsteht ein kleineres Mehrfamilienhaus mit 30% sozial gefördertem Wohn-raum. Ein Verkauf der größeren, Kita –Fläche und eine Eigenbebauung der MFH-Fläche war schon aus erschließungstechnischen Gründen nicht möglich. Droysenstraße/ Waitzstraße:Die Entscheidung zu einem Verkauf dieser Fläche ist bereits 2015 im Rahmen der Wohnungsbauoffensive –1. und 2. Paket für sozialen Wohnungsbau-getroffen worden. Die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.Torfmoorkamp: Dem Käufer gehörten bereits die benachbarten Flächen, sowie weitere Umgebungsflächen, auf denen dann insgesamt der Bebauungsplan erstellt wird. Die städtische Fläche nimmt hier rein flächenmäßig nur eine untergeordnete Rolle ein und kann von der Stadt nicht sinnvoll separat entwickelt werden. Außerdem konnte der Käufer im Kaufvertrag verpflichtet werden, mindestens 30% seiner Wohnungen im Geltungsbereich des B-Planes, d.h. nicht nur auf der Kauffläche, sondern auf allen im Eigentum des Käufers befindlichen Flächen, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zu errichten. Steenbeker Weg:
Hier ist nicht klar, welche Flächen gemeint sein sollen. In den letzten 5-10 Jahren sind hier keine größeren Wohnbauflächen veräußert worden. Zusammenfassend ist zu den vorgenannten Grundstücken zu sagen, dass für alle verkauften Flächen ein Beschluss der Kieler Ratsversammlung über den Verkauf vorliegt.

Link zur Stadt Kiel: https://ratsinfo.kiel.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=116229

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