Wohnungsbau-Fragen an Stadtrat G. Stöcken

Stadtrat Gerwin Stöcken Kiel, 19.02.2019 Dezernent für Soziales, Gesundheit,Wohnen, und Sport Antwort auf die Einwohneranfrage/Drucksache 0178/2019 Einwohneranfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung zu Wohnungsbau in Kiel von Herrn Andreas Meyer vom 15.02.2019 zur Ratsversammlung am 21.02.2019
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 21.02.2019 gestellte Einwohneranfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie viele geförderte Wohnungen wurden 2018 in Kiel gebaut, wie viel sind für 2019 geplant, und welchen Anteil haben sie jeweils in diesen Jahren an den insgesamt neu entstandenen Wohnungen ?
Antwort: Für 2018 ist die Frist zur Meldung fertiggestellter Wohneinheiten noch nicht ab-gelaufen.Insofern vorläufig wurden 2018 bisher 331 Wohneinheiten fertiggestellt, von denen 148 (also 44 %) öffentlich gefördert wurden. Abhängig vom Baufortschritt wird für 2019 mit der Fertigstellung von rund 270 öffentlich geförderten Wohneinheiten gerechnet.Die Zahl der 2019 insgesamt fertiggestellten Wohneinheiten, lässt sich derzeit allerdings nicht vorhersagen.

Frage 2: Wann ist die geplante Wohnungsgesellschaft voraussichtlich in der Lage, erste geförderte Wohnungen in Kiel zu bauen oder zu kaufen, und mit welcher Finanzausstattung für den Bau und Kauf von Wohnungen wird sie an den Start gehen?
Antwort: Die Gründung der städtischen Wohnungsgesellschaft in Kiel (Arbeitstitel KiWoG) ist nach der aktuellen Zeitplanung für Mitte des Jahres vorgesehen (Drs. 0081/2019). Unser Ziel ist es, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die KiWoG möglichst schnell nach der Gründung handlungsfähig wird und sich als Akteur am Wohnungsmarkt in verschiedenen Projekten betätigen kann. Zwei dieser Projekte könnten auch der Bau und Kauf von geförderten Wohnungen sein. Allerdings wird der Bau von öffentlich geförderten Wohneinheiten von der Stadt bereits unabhängig von der Gründung einer eigenen Wohnungsgesellschaft Kiel vorangetrieben. Die KiWoG wird insofern ein weiteres Instrument.Um eine stabile Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre zu schaffen,ist es erforderlich, die KiWoG wirtschaftlich standfest aufzustellen. Hierzu gehört auch die Ausstattung mit den erforderlichen finanziellen Mitteln. Was in diesem Zusammenhang erforderlich ist, bleibt noch zu ermitteln.Aussagen zur Finanzausstattung und Angaben zum Zeitpunkt, zu dem eine -2-KiWoG ihre Arbeit aufnehmen wird, werden im 2. Halbjahr2019 gemacht wer-den können.

Frage 3: Die Stadt Kiel hat in der Ratssitzung am 5.12.2018 mitgeteilt, mit dem Bund über Konversionsflächen für den Wohnungsbau zu verhandeln. Um welche Flächen handelt es sich dabei, und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
Antwort: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet und verwertet bundeseigene Flächen.Die Landeshauptstadt Kiel verhandelt aktuell über folgende Flächen zum Zwecke des Wohnungsbaus: 1.Konversionsflächena. Holtenau Ehemaliges MFG 5 Areal Die laufenden Ankaufverhandlungen erfolgen auf Basis eines erfolgten Verkehrswertgutachtens .b. Holtenau Flughafen Süd (einschließlich zweite verkehrliche Anbindung für das ehemalige MFG 5 Areal ) Nach Abschluss weiterer Grundlagenermittlungen wird die Verkehrswertermittlung als Grundlage für die Ankaufverhandlungen zeitnah beim Gutachterausschuss beauftragt. c.Friedrichsort Buschblick
Es werden Sondierungsgespräche zum Ankauf der ehemaligen Wohnhäuser der bis 2016auf dem Gelände „Britischer-Yacht-Club“ stationierten Briten geführt.d. WikAreal Marinetechnikschule Nach Abschluss weiterer Grundlagenermittlungen wird die Verkehrswertermittlung als Grundlage für die Ankaufverhandlungen zeitnah beim Gutachterausschuss beauftragt.2.Zivil genutzte Flächena. Meimersdorf Teilflächen der „Bereichsplanung Kieler Süden“ im Siedlungsbereich Ost Erste Sondierungsgespräche für den Eigentumsübergang wurden aufgenommen und werden in 2019 fortgeführt.b. Wik Feldstraße 223 Es werden Sondierungsgespräche zum Ankauf des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der BImA geführt.

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