Drucksache 1082/2019 (download pdf)
Einwohneranfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung
zum Thema Wohnungsbau in Kiel
von Herrn Andreas Meyer vom 11.11.2019 zur Ratsversammlung am 21.10.2019
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 21.10.2019 gestellte Einwohneranfrage beantwortet Gerwin Stöcken wie folgt:
Frage 1: Wie viele Wohnungen sollen auf dem Hörngelände insgesamt entstehen und wie viele werden davon neben den studentischen Wohnungen aus welchen Fördermitteln sozial gefördert (Landesmittel, städtische Finanzierung, KiWoG)?
Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand entstehen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Gebäudekomplexen ca. 1.000 weitere Wohneinheiten, rd. 100 davon gefördert mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung. Zusätzlich entstehen bis zu 480 Betten für Studentinnen und Studenten (ca. 70 % Einzelappartements und 30 % WGs/Doppelzimmer). Von den bis zu 480 Betten werden105 gefördert mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung (Einzelappartements).
Die Landeshauptstadt Kiel baut auf dem Gelände weder durch die KiWoG noch in eigener Zuständigkeit. Städtische (Förder-)mittel zur Finanzierung der Bautätigkeit anderer Bauherren gibt es nicht.
Frage 2: Der Oberbürgermeister verwies in Diskussionen zur KiWoG häufig darauf, dass die Entwicklungsmöglichkeiten durch die Kommunalaufsicht sehr begrenzt seien. Wie sehen diese Begrenzungen konkret aus? Was bedeuten sie vorhersehbar in Zahlen für den Kreditrahmen des Eigenbetriebs in Form der GmbH & Co KG?
Antwort: Anders als in den Vorjahren brauchte es für 2019 für die Kreditaufnahme für Investitionen keine Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht. Demgegenüber ist aktuell davon auszugehen, dass eine solche Genehmigung mindestens ab 2021 wieder eingeholt werden muss. Im Rahmen ihrer Prüfung richtet die Aufsicht ihren Fokus zunehmend auf die Gesamtstadt („Konzernbilanz“) und dabei unter anderem auf die Gesamtverschuldung.- 2 – Auflagen der Kommunalaufsicht, die die zukünftige Kreditaufnahme der Stadt begrenzen, können dann auch Einfluss auf die Kreditaufnahme der KiWoG haben. Dieser Einfluss lässt sich heute jedoch nicht beziffern. Unabhängig von einer Kreditaufnahme ist davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht die Finanzierung der KiWoG aus dem städtischen Haushalt aufmerksam beobachten wird. Das Land erwartet von der Landeshauptstadt Kiel Anstrengungen, den Haushalt zu konsolidieren, um in Zukunft Defizite zu vermeiden, im besten Fall bislang aufgelaufene Defizite sogar abzubauen. Zuschussbedarfe der städtischen Unternehmen, also etwa der KiWoG können als im Widerspruch zu solchen Konsolidierungszielen stehend interpretiert werden. Die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen und Spielräume werden daher nicht ohne Einfluss auch auf die Aktivitäten einer KiWoG bleiben. Im Übrigen handelt es sich bei der KiWoG um ein Wirtschaftsunternehmen, das den „marktüblichen“ Risiken unterliegt (u.a. Kreditsituation, Zinsentwicklung). Auch dies werden Stadt und Kommunalaufsicht in ihre Überlegungen einzubeziehen haben.
Frage 3: Die Stadtverwaltung Kiel hat in der letzten Zeit insgesamt über 100 Stellen neu geschaffen. Wie viele davon entfallen auf die Entwicklung und den Betrieb der KiWoG, und wie sieht künftig rein quantitativ die Personalplanung für diese Gesellschaft aus?
Antwort: Keine. Derzeit können darüber noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.