Wohnen im Koalitionsvertrag CDU/Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2022

Nach der Landtagswahl am 08.05.2022 traf sich das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum mit Lasse Petersdotter von den Grünen, um sich über die vorhandenen Vorstellungen zur Wohnungspolitik auszutauschen. Einiges an Gemeinsamkeiten taucht im Koalitionsvertrag wieder auf:

* Die abgesenkte Kappungsgrenzenverordnung, durch die Mieterhöhungen in Bestandsmietverträgen begrenzt werden, soll wieder eingeführt werden. Allerdings deckelt diese die Steigerungen lediglich auf 15% in drei Jahren. Das ist für viele Menschen immer noch viel zu viel.

Unsere Forderung nach Wiedereinführung der Mietpreisbremse dagegen – diese betrifft neu abzuschließende Mietverträge – wurde nicht erfüllt, sodass weiterhin mit erheblichen Steigerungen der Mieten bei neuen Mietverträgen zu rechnen ist.

* Die Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes für SH soll erfolgen, um den Kommunen zu ermöglichen, aktiv gegen Missstände oder drohende Verwahrlosung von Wohngebäuden vorzugehen und um Leerstand zu verhindern. Dieser soll in besonders angespannten Wohnlagen auf eine zeitliche Höchstdauer von 6 Monaten begrenzt, außerdem soll eine Leerstandsabgabe für den Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien eingeführt werden.

Das wird vom Bündnis positiv bewertet.

* Das Wohnraumfördergesetz soll mit Blick auf die Zweckentfremdung (z.B. Ferienwohnungen) evaluiert werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Bedauerlich ist indes, dass dies erst ab 2024 geschehen soll, auch bleibt offen, welche konkreten Maßnahmen erfolgen werden.

* Baulandmodernisierungsgesetz

Das Baulandmodernisierungsgesetz gibt den Kommunen Instrumente zur Hand, Einfluss auf den Wohnungsbau zu nehmen durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte, des Baugebots, die Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich u.a. Es gilt nur für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Im Koalitionsvertrag wird als Teil der aktiven Bodenpolitik konkret nur das Vorkaufsrecht der Kommunen benannt. Allgemein formuliert sollen Kommunen unterstützt und gestärkt werden, um den bezahlbaren Wohnraum weiter voranzutreiben. Was genau man sich darunter vorstellen soll, bleibt offen. Sehr nebulös bleibt der Text im Weiteren: Es sollen „die bereits angeschobenen Instrumente des § 201a BauGB unter gutachterlicher Festlegung der Gebietskulisse“ umgesetzt werden.

Was die bereits angeschobenen Instrumente des § 201a BauGB sind, wird nicht benannt.

§ 201a BauGB ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. Eine solche Rechtsverordnung muss begründet werden, aus der Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt.

Gutachten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings hat wohl schon die vorherige Landesregierung ein Gutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben, von dem nicht bekannt ist, an wen und mit welchen Vorgaben es vergeben wurde, auch ist nicht bekannt, ob es bereits vorliegt oder wann damit zu rechnen ist. Vom Ergebnis wird es dann abhängen, ob die Voraussetzungen für die erforderliche Rechtsverordnung vorliegen. Es kann aber auch zur Folge haben, dass unsere Forderung, alle uns wichtigen Möglichkeiten des Baulandmodernisierungsgesetzes auszunutzen, nicht erfüllt wird.

* Dass ein deutlich höherer Mittelansatz im Baulandfonds beabsichtigt ist, ist zu begrüßen, bleibt allerdings sehr unkonkret. Wichtig wäre dies, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, durch Vorkaufsrechte Bauland, Grundstücke und Immobilien für öffentlichen, sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau erwerben zu können.

* Die Koalition will eine Landesentwicklungsgesellschaft gründen, um schneller bezahlbaren kommunalen Wohnraum zu schaffen und Neugründungen kommunaler Wohnungsbaugesellschaften zu unterstützen. Das klingt gut, bleibt aber vage, es mutet auch eher unrealistisch an, wenn als Ziel genannt wird, dass mit Unterstützung des Bundes jährlich 15.000 Wohnungen entstehen. Wie viel davon sozial geförderter Wohnraum sein soll, bleibt hier völlig offen. Insgesamt bleiben die Ausführungen zur sozialen Wohnraumförderung sehr vage: der soziale Wohnungsbau soll weiter vorangetrieben und weiter gestärkt werden, alle durch den Bund bereit gestellte Mittel sollen verwendet werden. Zahlen werden nicht genannt, explodierende Baukosten sowie die Attraktivität bestehender Förderprogramme werden nicht problematisiert.

Unsere Forderung, eine feste Quote von 50% bezahlbaren Wohnungen im Neubau vorzuschreiben, taucht hier nicht auf.

Das konkret benannte Ziel, 650 Wohnheimplätzen für Studierende zu schaffen im Zeitraum der nächsten 5 Jahre, macht deutlich, dass der derzeit bestehende Bedarf in keiner Weise gedeckt werden wird.

Auch beim Thema Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen bleibt der Koalitionsvertrag bei sehr allgemeinen Formulierungen. Wohnungslosen Menschen soll auf Augenhöhe begegnet, der Schutz von obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum soll verbessert werden. Konkrete Vorstellungen, wie das aussehen soll, finden sich nicht.

Daher überrascht dann die Aussage, dass im Bereich der Obdachlosenhilfe der Housing-First-Ansatz weiterhin verfolgt werden soll, der bisher in Schleswig-Holstein gar nicht erkennbar war.

* Zum umstrittenen Thema Grunderwerbssteuer beschränkt sich der Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Eigenheimzulage.

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum fordert, dass die Landesregierung sich dafür stark macht, dass auch Investoren Grunderwerbssteuer zahlen müssen, die sie jetzt umgehen, indem sie Gesellschaftsanteile und nicht Wohnungen (ver)kaufen. Dieses Thema wird überhaupt nicht angesprochen.

* Was wir ebenfalls vermissen, ist unsere Forderung danach,
dass Schleswig-Holstein sich der Bundesratsinitiative von Berlin und Thüringen aus September 2021 anschließen möge, den Ländern die gesetzliche Möglichkeit zur Einführung eines Mietendeckels zu geben, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Länder dies derzeit nicht von sich aus regeln dürfen.

* Zum Thema Belegbindungen von sozial gefördertem Wohnraum will die Koalition durch gezielte Förderung im Bestand auch weiterhin Belegbindungen verlängern und darüber hinaus auch hier neue hinzuzugewinnen. Auch hier hätte man sich ein klares Bekenntnis zur generellen Entfristung von Belegbindungen gewünscht. Eine öffentlich geförderte Wohnung sollte nicht nach 20 und auch nicht nach 35 Jahren erheblich teurer werden dürfen.

* Außerdem hätten wir uns Initiativen zur Verankerung von Mieter*innenräten in Wohnblöcken von mehr als 50 Mietwohnungen gewünscht, die verbindliche Beteiligungsrechte vorsähen.

Auch fehlt im Koalitionsvertrag jegliche Kritik an Wohnungsgroßkonzernen wie VONOVIA. Mieter*innen gegen deren betrügerisches Geschäftsgebaren zu schützen, wäre die Aufgabe der Politik. Hier fehlt jegliches Problembewusstsein.

* Zu wünschen wäre gewesen, dass die Koalition eine Analyse der katastrophalen Situation in Schleswig-Holstein sowie eine Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein vornimmt und eine landesweite Statistik über Wohnungsnotfälle, sprich Menschen ohne eigenen Mietvertrag, erstellt, um einen konkreten Überblick darüber zu bekommen, wie die vorherrschende Situation wirklich verbessert werden kann.

Wir sind gespannt, was von den Zielsetzungen und Vorhaben in den kommenden 5 Jahren umgesetzt und welche konkreten Verbesserungen für Menschen mit geringem Einkommen erreicht werden. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum wird Druck machen und die Arbeit der Landesregierung kritisch begleiten!

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