50 Prozent sozialer Wohnungsbau in Holtenau Ost!

sozialer wohnungsbau in holtenau ost 50%
Offener Brief an die im Rat vertretenen Parteien und Fraktionen der Stadt Kiel

Seit Jahrzehnten erleben wir in Kiel einen dramatischen Schwund an sozialen Wohnungen.
So schrumpfte ihr Anteil am Gesamtbestand der Kieler Wohnungen zwischen 2005 und
2021 von rund 17 Prozent auf magere 6 Prozent.
Noch heute fallen mehr Wohnungen aus der Sozialbindung heraus als neue gebaut
werden. Das bedeutet, dass selbst in einer Situation mit einem erheblichen Mangel an
bezahlbarem Wohnraum und einer ständig wachsenden Wohnungslosigkeit mit aktuell
über 2.000 wohnungslosen Menschen der Bestand an Sozialwohnungen weiterhin
abgebaut wird.
Die Neubauprojekte der letzten zehn Jahre orientierten sich überwiegend an Menschen, die
sich hochwertige Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen leisten können. Diese
Entwicklung führte in Kiel zu einem Wohnungsangebot mit einer dramatischen sozialen
Schieflage.
Daran änderte auch die inzwischen von der Stadt Kiel eingeführte 30 Prozent-Quote für
Sozialwohnungen bei Neubauprojekten im Wesentlichen nichts. Sie kam sehr spät, wird bei
etlichen Projekten nicht einmal eingehalten und ist zu niedrig, um den Mangel an sozialem
Wohnraum zu kompensieren. So liegt beispielsweise die Hörn-Bebauung mit 15 Prozent
Sozialwohnungen weit unter der angestrebten Quote.

Daher fordern wir eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik der Stadt Kiel.
Nur durch eine Erhöhung der Quote für Sozialwohnungen bei größeren Neubauprojekten
auf 50 Prozent kann der dramatische Mangel an Sozialwohnungen perspektivisch verringert
werden. Besonders gut geeignet für eine solche Maßnahme ist das Gelände Holtenau Ost
(MfG 5). Es befindet sich vollständig in städtischem Eigentum und ist in einer
Planungsphase für ca. 1.800 Wohnungen, in der eine solche Quotierung und die Suche nach
passenden Investoren gut möglich ist.

Ein Ratsbeschluss, der eine solche Quote vorsieht, ist dringend nötig!
Dass solche Quotierungen als Ziele verfolgt und realisiert werden können, zeigen z.B.
Freiburg und Münster.
So heißt es im Gesamtkonzept der Stadt Freiburg unter „Bezahlbar Wohnen“: „Bei der
Beschaffung von Baurechten und Bodenordnungsverfahren ist im Umfang von 50 Prozent der
neu geschaffenen Geschossfläche geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren und zu belegen.“
(S.32)
„Die Stadt Münster hat sich selbst verpflichtet, bei eigenen Grundstücksverkäufen 60 Prozent der
Nettowohnfläche für den sozial geförderten Wohnungsbau zu binden.“ (Handlungskonzept
Wohnen der Stadt Münster).
Auch Norderstedt hat bei neuen Bauvorhaben ab 30 Wohnungen eine Quote von 50
Prozent sozialen Wohnungsbaus beschlossen.

Warum sollten solche Quoten nicht auch in Kiel und besonders bei der
Wohnbebauung von Holtenau Ost, einem Grundstück im kommunalen Besitz,
möglich sein?

Großbauprojekte in vielen Kommunen belegen, dass sich für den sozialen Wohnungsbau
genug Investoren finden. Dazu gehören gemeinnützige und andere
Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften.
Um den Bestand der geförderten Sozialwohnungen auch langfristig zu sichern, ist eine
unbefristete Sozialbindung unverzichtbar. Besonders dieser Zusammenhang erfordert eine
KiWoG, die personell und finanziell in der Lage ist, sich in einem erheblichen Maß an dem
Bau von Sozialwohnungen zu beteiligen.
Die Vergabe der Grundstücke an die Investoren sollte im Erbpachtverfahren erfolgen, um
den Boden im öffentlichen Eigentum zu behalten und Bodenspekulationen zu verhindern.

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