Fragen an die Ratsversammlung

Geförderter Wohnraum und die Landeshauptstadt Kiel

In der Ratsversammlung am 13. Juni 2024 wurden vom Bündnis für
bezahlbaren Wohnraum mal wieder Einwohnerfragen gestellt:
Seit 2005 hat sich der Anteil der Sozialwohnungen in Kiel von
16 Prozent auf weniger als 5 Prozent reduziert. Zurzeit und in
absehbarer Zukunft können neue Mietwohnungen kostendeckend nur
noch mit weit überdurchschnittlichen Mieten bezahlt werden.
Neuer bezahlbarer Wohnraum kann nur noch öffentlich gefördert
erstellt werden.
2018 hat die Ratsversammlung beschlossen, dass bei der
Schaffung von neuem Geschosswohnungsbau 30 % der zusätzlich
geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermitteln nach dem Gesetz
über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein zu erstellen
sind.

1. Frage:
Bei welchen seitdem in Kiel durchgeführten
Bauvorhaben wurde diese Quote eingehalten, konkret: wie viel
sozial geförderte Wohnungen sind seitdem entstanden?

Die schriftliche Antwort des Stadtrats Gerwin Stöcken lautet:
Zwischen dem 18. Januar 2018 und heute wurden 552 sozial
geförderte Wohneinheiten errichtet bzw. befinden sich im Bau.
Bei den Projekten, bei denen geförderter Wohnungsraum
entstanden ist, wurde der Ratsbeschluss eingehalten oder
überschritten. Eine Liste der fertiggestellten Objekte ist
beigefügt.

2. Frage: Ist vor diesem Hintergrund eine Quote von 30 Prozent
Sozialwohnungen bei Neubauprojekten noch angemessen? Müsste
nicht eine Quote von 50 Prozent geförderter Wohnraum (über den
ersten und zweiten Förderweg) zumindest in Holtenau Ost, auf
kommunalem Bauland, vorgegeben werden?

Antwort:
Derzeit gilt für die Umsetzung der Quote der Ratsbeschluss vom
18.01.2018 (Drs. 0991/2017). Durch den interfraktionellen
Antrag im Bauausschuss vom 06.06.2024 Drs. 0514/2024 wurde
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine Quote von 33 %
sozial gefördertem Wohnungsbau in allen neuen Bebauungsplänen
und in Bebauungsplänen, die älter als sieben Jahre sind,
festgelegt werden kann.
Eine Erhöhung der Quote sollte auch im Hinblick auf die
derzeit knappen finanziellen Mittel in der sozialen
Wohnraumförderung des Landes berücksichtigt werden.

Zusatzfrage:
Ist eine Quote von 30 bzw. 33 % für Holtenau Ost endgültig
entschieden oder gibt es Hoffnung auf eine neue Diskussion mit
dem Ergebnis 50 %, damit der Stadtteil nicht zu 70 % für die
Reichen und die Schönen gebaut wird?

Antwort:
Hier ist nichts in Stein gemeißelt, wir stehen am Anfang der
Diskussion.

In der mündlichen Beantwortung der Fragen in der
Ratsversammlung hat Herr Stöcken eingeräumt, dass in der
Vergangenheit Fehler gemacht wurden, was den geförderten
Wohnungsbau angeht, dass viel zu wenig getan wurde. Das ist
unbestreitbar. Allerdings trifft das leider nicht nur für die
Vergangenheit zu. Wenn in 6 ½ Jahren 552 geförderte
Wohneinheiten errichtet wurden bzw. sich (noch) im Bau
befinden, heißt das, dass es jährlich 85 Wohnungen waren. Im
Vergleich dazu: In den Jahren von 2012 bis 2022 reduzierte
sich die Zahl der geförderten Wohnungen von ca. 13.000 auf ca.
6.500, also jährlich um 650 Wohnungen.
Auf diesem Hintergrund ist es vollkommen unverständlich, warum
nicht wenigstens in den Fällen, in denen das problemlos
möglich wäre – so bei Holtenau Ost – von der Landeshauptstadt
Kiel alles getan wird, um wenigstens ein wenig gegenzusteuern.
Die Befürchtung, die gerne an die Wand gemalt wird, wenn man
50 % geförderten Wohnraum fordert, dass ein zweites Mettenhof
entstünde, was es zu verhindern gälte, ist vollkommen
unberechtigt. Die Hälfte der Kieler Bevölkerung hat Anspruch
auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf geförderten
Wohnraum und insbesondere im 2. Förderweg könnten selbst
Menschen mit mittlerem Einkommen zu einer bezahlbaren Wohnung
kommen. Eher ist doch zu befürchten, dass dort ein zweites
Düsternbrook entsteht.
Auch der Hinweis darauf, dass das Land Schleswig-Holstein
derzeit einen Antragsstop für Wohnungsbauförderung verhängt
hat, ist wenig hilfreich. Zum einen sollte sich die Stadt Kiel
lieber darum bemühen, das Land unter Druck zu setzen, damit
nicht an dieser Stelle gespart wird, außerdem wird es in
Holtenau Ost noch einige Jahre dauern, bis konkrete Anträge
gestellt werden können.

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