„Was tun, wenn der Vermieter kriminell ist“

Bericht über die Veranstaltung des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum

„Was tun, wenn der Vermieter kriminell ist“

am 14. Januar 2025 in der Räucherei in Gaarden

Veranstaltung vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hatte geladen und mit wirkungsvollen Plakaten geworben, und viele waren gekommen, fast 70 Leute füllten den Veranstaltungsraum in der Räucherei.

Von Seiten des Bündnisses begrüßte Andreas Meyer die Gäste und riss die in der letzten Zeit verstärkt aufgetretenen Probleme mit kriminellen Vermietern an: keine Fernwärme, kein Strom, kein Wasser, die Stadtwerke drehen die Hähne zu, wenn Vermieter die Betriebskosten, die die Mieter:innen zahlen, nicht an die Stadtwerke weiterleiten. Betroffen war jüngst das Haus in der Elisabethstr. 102, das eine Immmobilienfirma aus Berlin gekauft hat, um es bestmöglich zu verwerten. Die Bewohner:innen saßen einen Monat lang in der Kälte, da die Heizung von den Stadtwerken abgedreht wurde, weil die Eigentümerin die Stadtwerke nicht bezahlt hatte.

Als Referent:innen hatten wir Frau Mainitz, Geschäftsführerin des Mietervereins Kiel, und Herrn Stöcken, Stadtrat für Soziales und Wohnen, eingeladen.

Frau Mainitz stellte die mietrechtlichen Möglichkeiten vor, sich gegen solches Vermietergebaren zu wehren. Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen, Mietminderung kommt in Betracht. Gerichtliche Maßnahmen sind in der Regel nur sinnvoll mit juristischer Beratung und Vertretung. Schwierig ist es, wenn die Vermieter, oft auch undurchsichtig gestaltete Firmen, im Ausland sitzen oder im Inland nicht erreichbar oder schlicht insolvent sind. Der Weg über die Gerichte ist nicht immer leicht, manchmal lang, kostspielig und bisweilen erfolglos. Zudem sind sich die Amtsgericht nicht einig, unter welchen Voraussetzungen die Stadtwerke die Zufuhr abdrehen dürfen, und eine Entscheidung des Bundesgerichtshof steht noch aus.
Veranstaltung mit dem Mieterverein KielDeshalb macht es Sinn, die betroffenen Mieter:innen zusammen zu bringen, Öffentlichkeit herzustellen, sich direkt an die Stadtwerke zu wenden und die Presse einzuschalten. Schwierig ist dabei oft, dass sich manche Mieter:innen nicht gut um sich selbst kümmern können oder der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Auch gibt es Mieter:innen, die Angst haben, sich zu wehren, weil sie die Kündigung der Wohnung befürchten. Gerade hier ist es wichtig, dass niemand alleine steht, sondern viele sich zusammenschließen.

Der Mieterverein hat festgestellt, dass in der letzten Zeit die Gesprächsbereitschaft der Stadtwerke, unter welchen Voraussetzungen die Energiezufuhr wieder einzuschalten ist, nachgelassen hat. Das hat damit zu tun, dass sich die Anzahl der Fälle im Jahr 2024 deutlich gehäuft hat.

Wenn mehrere und/oder besonders schutzbedürftige Menschen betroffen sind, ist es geboten, die Stadt Kiel mit einzubeziehen.
Stadtrat Stöcken auf der Veranstaltung vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Herr Stöcken, Stadtrat für Soziales und Wohnen, ist mit der Problematik bestens vertraut. In solchen Fällen kümmert sich die Stadt darum, geht mit den Mieter:innen, den Eigentümern und den Stadtwerken ins Gespräch.

Ein Problem ist, dass die Stadtwerke oft zu spät die Mieter:innen darüber informieren, dass die Vermieter die Betriebskosten nicht an die Stadtwerke weiterleiten und dann bisweilen große Schuldenberge entstehen.

Manche Probleme können über das Ordnungsrecht gelöst werden, wenn z.B. gesundheitliche Gefährdung (Kälte, Schimmel, Überbelegung usw.) besteht. Dann kann die Stadt die Rückstände bei den Stadtwerken vorschießen und den Vermietern in Rechnung stellen, die Mieter:innen zahlen künftig die Betriebskosten direkt an die Stadtwerke und schließen Verträge direkt mit den Stadtwerken Verträge ab.
Bei anderen, die z.B. in Schrottimmobilien vorkommen, soll das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz, das im Juli 2024 verabschiedet wurde, weiterhelfen. Die Stadt Kiel hat dazu im September 2024 eine Satzung erlassen, die Vernachlässigung, Zweckentfremdung und Leerstand verhindern helfen soll, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht.

Die Stadt kann aber keine Ersatzvornahme tätigen, also z.B. Mängel selbst beseitigen, sondern lediglich gegen Missstände in Stadtrat Stöcken über Möglichkeiten der MieterSchrottimmobilien Bußgelder verhängen, um die Vermieter zum Tätigwerden zu zwingen. Inzwischen gibt es 3 Fälle in Kiel, in denen ein solches Verfahren eingeleitet wurde. Das schärfste Mittel ist, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären, aber das hilft gegen die Wohnungsnot nicht weiter.

Wenn jemand Wohnraum zweckentfremden will (z.B. Wohnraum zu Büros umwandeln oder Ferienwohnungen daraus machen), muss das künftig genehmigt werden. Die Stadt Kiel erteilt derzeit keine solchen Genehmigungen mehr, da die Wohnungsnot so groß ist.

Ein Problem ist Leerstand. Es soll derzeit in Kiel 3.000 leerstehende Wohnungen geben. Dagegen will die Stadt nun auch mit Bußgeldern angehen, was möglich ist, wenn Wohnraum mehr als 6 Monate leer steht, also frühestens ab März 2025. Die Stadt will eine Stabsstelle mit 4-5 Mitarbeiter:innen aufbauen, damit die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes und der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Kiel wirkungsvoll genutzt werden können.

Die Gäste der Veranstaltung hatten zahlreiche Fragen und Beiträge, die von den beiden Referent:innen aufgegriffen und bestmöglich beantwortet wurden.

Folgende Möglichkeiten der Unterstützung von Mieter:innen wurden benannt:

– Mieterverein

Hierfür muss dort eine Mitgliedschaft bestehen. Für Menschen, die Transferleistungen beziehen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung usw.) bzw. geringes Einkommen haben (Rente), übernimmt die Stadt Kiel die Mitgliedsbeiträge für 2
Jahre.

– Öffentliche Rechtsberatung der Stadt Kiel

Das Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung bietet Mo, Di, Do und Fr von 9-11 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0431 901-2929) Rechtsberatung an.

– Anwaltliche Beratung

Hier gibt es die Möglichkeit, sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu besorgen, dann kann man sich von einer/m Anwältin/Anwalt der eigenen Wahl beraten lassen. Dort ist dann nur eine kleine Gebühr (20 €) zu zahlen.

– Solidarische Beratung im Stadtteilladen Anni-Wadle (Kieler Str. 12)

Dienstag 16 – 18 Uhr, ohne Anmeldung.
Kontakt: Tel. 0431-7858 1663.

– Sozialberatung im Infoladen in der Hansastr. 48

Dienstag 10 – 13 Uhr, Donnerstag 15 – 18 Uhr. Ohne Anmeldung.
Kontakt: 0431-530 3885

– Verbraucherzentrale Walkerdamm 17, 24103 Kiel

Kontakt: Tel. 0431- 590 99 40

Ein Beratungsvorgang kostet dort 35 €.

Fazit:
Es war eine spannende gelungene Veranstaltung, aber es bleibt deutlich: Viele reden darüber , aber es tut sich wenig Positives. Ohne politisch Druck zu machen wird sich das nicht ändern.

Es wurde noch der Hinweis auf das nächste Bündnistreffen gegeben:

Dienstag, 4. Februar 2025, 18 Uhr in der Hansa48, Infoladen.

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